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Samuel Kofi Yeboah

, 27 Jahre (staatlich anerkannt)

Der 27-jährige Samuel Kofi Yeboah starb in der Nacht zum 19. September 1991 bei einem rassistisch motivierten Brandanschlag auf eine Unterkunft für Geflüchtete in Saarlouis (Saarland).

Samuel Kofi Yeboah

In seiner früheren Heimat Ghana hatte Samuel Kofi Yeboah als Landwirt gearbeitet. 1989 sucht er politisches Asyl in Deutschland. In der Unterkunft, in der er lebte, einem ehemaligen Gasthaus mit dem Namen „Weißes Rößl“, war er als Hausmeister tätig. Mitbewohner und Helfer beschrieben ihn als überaus hilfsbereiten, netten Menschen, der bereits etwas Deutsch sprach und oft für andere übersetzte. Außerdem behalten sie ihn als sportlichen, aufgeschlossenen jungen Mann in Erinnerung.

Die Tat

Gegen 3.30 Uhr legt der Täter, ein örtlich bekannter Neonazi, im Erdgeschoss des Treppenhauses der Unterkunft einen Brand, der sich rasch ausbreitet. Samuel Kofi Yeboah versucht durch das brennende Treppenhaus zu flüchten und erleidet dabei tödliche Brandverletzungen, an denen er wenig später im Krankenhaus stirbt. Zwei weitere Geflüchtete werden bei dem Brandanschlag schwer verletzt. Sie springen aus dem Fenster und erleiden dabei schwere Knochenbrüche. 16 Bewohner*innen können sich ins Freie flüchten.

Polizeiliche Versäumnisse – verspätete Aufklärung nach 30 Jahren

Mehr als drei Jahrzehnte galt die Tat als ungeklärt. Unmittelbar nach der Tat vernimmt die Polizei die Überlebenden als Zeug*innen, darunter Kinder. Dabei soll es ausschließlich um die Frage gegangen sein, wer von den Bewohner*innen der Asylunterkunft für die Tat verantwortlich gewesen sei. Zwar erkannte die Bundesregierung 1993 einen rechtsextremen Hintergrund der Tat an. Die Ermittlungen wurden hingegen nach nur elf Monaten ohne Ergebnisse eingestellt, obwohl für die Ermittlungsbehörden bereits feststand, dass es sich um Brandstiftung handelte. Nach Aussage von Zeug*innen war kurz vor dem Ausbruch des Feuers ein silbergrauer Pkw mit hoher Geschwindigkeit an der Unterkunft vorbeigefahren.

Die Tat reihte sich ein in eine Reihe von rassistischen Anschlägen, die zu jener Zeit im Saarland begangen wurden. Allein im Kreis Saarlouis war dies bereits der fünfte Angriff auf eine Geflüchtetenunterkunft seit 1987. Die rechtsextreme Szene in Saarlouis war sehr aktiv. Laut Zeitzeug*innen kam es damals zu „regelrechten Hetzjagden auf Ausländer, Punks und Andersdenkende“.

Nach einem Tipp aus der rechtsextremen Szene hatte die Generalbundesanwaltschaft die Ermittlungen im Sommer 2020 wieder aufgegriffen. Sie sprach „von gravierenden Anhaltspunkten, die auf Fremdenhass als Tatmotiv schließen lassen“. Nach neuen belastenden Ermittlungserkenntnissen kam es auf Betreiben der Bundesanwaltschaft am 4. April 2022 schließlich zur Festnahme des in der Neonazi-Szene von Saarlouis bekannten rechtsextremen Haupttäters.

Gegen ihn besteht der dringende Tatverdacht des Mordes, des versuchten Mordes sowie der Brandstiftung mit Todesfolge. Nur wenige Stunden vor der Tat soll sich der Haupttäter mit Gleichgesinnten, darunter auch der langjährige Anführer der Neonazi-Szene von Saarlouis, in einer Saarlouiser Kneipe über mögliche Anschläge auf Geflüchtetenunterkünfte vor Ort ausgetauscht haben.

Kurz darauf wird auch der Rädelsführer der Skinhead-Szene wegen „psychischer Beihilfe“ zum Mord ebenfalls angeklagt. Der heute 54-Jährige soll seinen Freund und Kameraden bei einem Besäufnis am Abend zuvor zu dem Anschlag bewogen haben. Indem er, als das Gespräch auf die gerade begonnenen Pogrome von Hoyerswerda gekommen sei, sinngemäß gesagt habe: „Hier müsste auch mal sowas brennen oder passieren.“

Vor Gericht wird auch der mutmaßliche Mittäter zunächst von dem Hauptzeugen, einem Aussteiger der Neonazi-Szene, schwer belastet. Mutmaßlich aus Angst vor Racheaktionen zieht der Zeuge diese Aussage jedoch wenig später zurück und könne sich „nicht mehr genau erinnern“, ob der mutmaßliche Mittäter „brennen“ oder „passieren“ gesagt hätte. Er wird 2024 aufgrund „fehlender Beweislage“ freigesprochen. Der Hauptangeklagte erhielt eine Jugendhaftstrafe von 6 Jahren und 10 Monaten, da er zum Zeitpunkt der Tat noch 20 Jahre alt war.

Gravierendes behördliches Versagen

Im Lichte der Festnahme mehr als 30 Jahre nach der Tat räumte die saarländische Polizei selbst Versäumnisse in der damaligen Polizeiarbeit ein und entschuldigte sich für die offensichtlichen Defizite, die zur einstigen Einstellung der Ermittlungen geführt hätten.

Das Ausmaß dieser Fehler wurde im Juni 2026 durch den Abschlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses noch deutlicher. Demnach wurde offensichtlichen Ermittlungsansätzen nicht konsequent nachgegangen. Sie ermittelten anfangs sogar in Hinblick auf ein mögliches rechtsextremes Mordmotiv, ließen von dieser Spur aber schon nach zwei Wochen wieder ab. So blieben Widersprüche in den Aussagen von Angehörigen der Skinhead-Szene weitgehend ungeprüft. Auch Beweismittel wie Bekennerschreiben, Drohbriefe und andere relevante Schriftstücke wurden nicht systematisch kriminaltechnisch untersucht, etwa auf Fingerabdrücke oder andere Spuren.

Der Untersuchungsausschuss kritisierte zudem, dass das rassistische Gewaltpotenzial der damaligen rechten Skinhead-Szene von den Sicherheitsbehörden erheblich unterschätzt worden sei. Nach Einschätzung von Vertretern beider Parteien sei das Bemühen, das öffentliche Ansehen der Stadt Saarlouis zu schützen, vielfach wichtiger gewesen als eine konsequente Auseinandersetzung mit rechtsextremen Strukturen und rassistischer Gewalt.

Darüber hinaus wurde im Bericht die Rolle des Verfassungsschutzes kritisch beleuchtet. Dieser sei infolge eines von der damaligen SPD-geführten Landesregierung verantworteten Personalabbaus in seiner Arbeitsfähigkeit erheblich eingeschränkt gewesen. Nach Auffassung des Untersuchungsausschusses habe die Behörde ihre Aufgaben bei der Beobachtung und Einschätzung rechtsextremer Entwicklungen deshalb nur unzureichend wahrnehmen können, was die Aufklärung des Falls zusätzlich erschwert habe.

Auseinandersetzungen um ein würdiges Gedenken

Fast 30 Jahre lang sperrte sich die Stadt Saarlouis gegen ein würdiges Gedenken an Samuel Kofi Yeboah. Der Saarländische Flüchtlingsrat und verschiedene antirassistische Gruppen setzen sich unaufhörlich für eine angemessene Art des Erinnerns, für regelmäßige Gedenkveranstaltungen, eine zentrale Gedenkskulptur sowie die Umbenennung einer Straße nach Samuel Kofi Yeboah ein. 2001 brachte ein zivilgesellschaftliches Bündnis eine Gedenktafel an demRathaus in Saarlouis an. Auf Anweisung des Bürgermeisters der Stadt wurde die Tafel kurze Zeit später wieder entfernt und eine Anzeige wegen Sachbeschädigung erstattet. Ab 2021 sollte nach Angaben der Stadt Saarlouis am 19. September jeden Jahres eine Veranstaltung in Gedenken an Samuel Kofi Yeboah stattfinden. Außerdem seien ein Mahnmal und eine Gedenktafel am damaligen Tatort, einem zentralen Ort in der Stadt, im Gespräch.

2023 hat der Landtag einen Entschädigungsfonds für Opfer rassistischer Gewalt beschlossen. Davon ist allerdings noch nichts bei den Betroffenen angekommen. 

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