, Frankfurt am Main
| Die Fluggesellschaft Kuwait Airways muss keine israelischen Staatsbürger befördern. Das hat das Landgericht Frankfurt entschieden. Die Richter weisen damit die Klage eines israelischen Passagiers gegen die kuwaitische Airline auf Beförderung und Entschädigung wegen Diskriminierung zurück. Er hat geklagt, weil die Fluggesellschaft sein Ticket für einen Flug von Frankfurt nach Bangkok storniert hat, nachdem sie von der Nationalität des Kunden erfahren hatte. Die Fluggesellschaft hat auf kuwaitische Gesetze verwiesen, die einen Vertragsabschluss mit israelischen Staatsbürgern verbieten – denn Kuwait erkennt Israel nicht an.