, Weimar
| Nach seiner sog. „Dresdner Rede“ macht die Gedenkstätte Buchenwald von ihrem Hausrecht Gebrauch und verwehrt dem AfD-Fraktionsvorsitzenden aus Thüringen, Björn Höcke, den Zutritt; Mitarbeiter*innen händigen ihm ein schriftliches Hausverbot aus. Polizeibeamt*innen stehen in Bereitschaft, falls Höcke dem Hausverbot nicht gefolgt wäre. Höcke akzeptiert die Entscheidung und steigt wieder in sein Auto. Bereits am Vormittag ist er von der Gedenkstunde im Landtag in Erfurt ausgeschlossen worden.