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Das kannst du bei strafbaren Postings tun

Das kannst du bei strafbaren Postings tun

Strafbare Hasspostings sollten Konsequenzen haben. Sonst besteht die Gefahr, dass ihre Verfasser*innen und Mitlesende den Eindruck gewinnen, dass solche Aussagen zulässig sind. Über strafrechtlich relevante Äußerungen, Bilder und Posts musst du nicht diskutieren. Stattdessen kannst du die Posts zur Anzeige bringen.

Überschrift: Wer kann was anzeigen?

Alle Menschen können sogenannte Offizialdelikte anzeigen. Dazu zählen Volksverhetzung, Holocaustleugnung, die Verwendung von verfassungswidrigen Kennzeichen sowie öffentliche Aufforderungen zu Gewalt gegen Personengruppen. Hier findest du eine Übersicht strafbarer rechtsextremer Symbole.

 

Antragsdelikte sind Straftaten, die nur die betroffene Person anzeigen kann. Das sind beispielsweise Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Verletzung des Rechts am eigenen Bild oder Stalking.

In Deutschland verboten und damit strafbar ist beispielsweise:

  • verbotene Symbole wie das Hakenkreuz oder Symbole verbotener Organisationen zu verwenden (§ 86 StGB)
  • öffentlich zu Straftaten aufzurufen (§ 111 StGB)
  • zu Gewalt gegen einzelne Menschen oder ganze Gruppen wegen ihrer Herkunft, der ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit aufzurufen (§ 130 StGB)
  • den nationalsozialistischen Massenmord zu leugnen, verherrlichen oder verharmlosen (§ 130 StGB Abs. 3)
  • grausame Gewalt zu verherrlichen oder verharmlosen, beispielsweise indem man Links zu entsprechenden Gewaltdarstellungen postet (§ 131 StGB)
  • andere zu beleidigen (§ 185 StGB) und falsche Behauptungen über sie zu verbreiten (§ 186 Üble Nachrede und §187 Verleumdung)

 

Überschrift: Anzeigen und Melden

Schritt 1

Screenshot anfertigen.

Mache zuerst rechtssichere Screenshots von dem Post. Achte dabei auf die folgenden Punkte:

  • Zusammenhang mitdenken! Oft ergibt sich die Strafbarkeit einer Aussage erst aus vorangegangenen Kommentaren oder mit dem Ursprungspost zusammen – bilde diese wenn möglich mit ab.
  • Zeitstempel! Fotografiere deinen kompletten Bildschirm, sodass der Screenshot auch die Uhrzeitanzeige enthält. Alternativ kannst du auch ein PDF-Dokument erstellen – hier wird der Zeitstempel automatisch generiert.
  • Absender*in! Kopiere auch die URL des verfassenden Profils und hänge diese an.
  • Selbstschutz! Schütze dein eigenes Profilbild/Profilnamen, z.B. durch Anonymisierung.

Schritt-für-Schritt-Anleitungen für rechtssichere Screenshots von HateAid.

Schritt 2

Posting anzeigen.

Bei der Online-Wache deines Bundeslandes kannst du das Posting zur Anzeige bringen.

Schritt 3

Posting beim Netzwerk melden
Nach der Beweissicherung und Anzeige solltest du die Posts auch als Verstoß gegen die Community-Richtlinien oder nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) melden. Beide Möglichkeiten sind im jeweiligen Hilfebereich zu finden. Unterstützung findest du bei folgenden Artikeln:

Grüner Kasten mit dem Hinweis "Tipp"

Was tun, wenn ein strafbarer Post nicht gelöscht wird?
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken – NetzDG) ist ein Gesetz, das auf die zunehmende Verbreitung von Hasskriminalität in Sozialen Netzwerken reagiert. Es enthält u.a. Regeln für Löschfristen strafrechtlich relevanter Inhalte. Wenn ein strafbarer Post nicht durch die Plattform gelöscht wird, kannst du beim Bundesamt für Justiz Beschwerde einreichen. Das Bundesamt für Justiz kann nach einer Prüfung ein Bußgeldverfahren gegen die jeweilige Plattform einleiten. Voraussetzung dafür ist, dass du dich vorher vergeblich bei der Plattform beschwert hast: Formular zur Meldung beim Bundesamt für Justiz

Update: Ab sofort ist nicht mehr das Bundesamt für Justiz zuständig für deine Beschwerde, sondern mit Inkrafttreten des Digital Service Acts der Digital Services Coordinator und die Bundesnetzagentur. Formular zur Beschwerde bei der Bundesnetzagentur

Schritt 4

Post aus deiner Timeline löschen
Für Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, ist es wichtig, dass solche Posts nicht für alle sichtbar stehen bleiben. Lösche oder verberge sie nach der Meldung.

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