Der Gedenktag des Bombenangriffs auf Dresden 1945 am 13.02. wird von Rechtsextremist*innen regelmäßig für Geschichtsverdrehung und Holocaustrelativierung instrumentalisiert. Bei einer Demonstration in diesem Kontext wird von Veranstaltungsteilnehmer*innen ein Fronttransparent getragen, auf dem der Bombenangriff auf Dresden als „Bombenholocaust“ bezeichnet wird. Das relativiert die Shoah, weil dadurch das Leid der realen Opfer verhöhnt wird und eine illegitime Gleichsetzung erfolgt.
Ein Kollektiv verschiedener zivilgesellschaftlicher Bündnisse erhebt, trotz vermuteter geringer strafrechtlicher Relevanz, Klage gegen die das Transparent tragende Gruppierung „Die Rechte“, um so den Antisemitismus zu skandalisieren und der öffentlichen Empörung über diesen Vorfall Ausdruck zu verleihen. Zudem fordern sie das Sächsische Justizministerium sowie das Sächsische Innenministerium auf, den sächsischen Leitfaden „Antisemitische Straftaten erkennen und konsequent verfolgen“ bezüglich der Bewertung von Shoah-Relativierungen weiterzuentwickeln.
Vorfalltyp: Kundgebungen, Demonstrationen, Veranstaltungen